Das slowakische Arbeitsrecht ist in einem Kodex – in dem Arbeitsgesetzbuch kodifiziert. Die Sondergesetze regeln nur die am Rande stehenden oder zusammenhängenden Fragen (z.B. Mindestlohn, Tarifverhandlungen, Problematik der Beschäftigung durch Zeitarbeitsunternehmen oder einige Aspekte der Entsendung). Das kollektive Arbeitsrecht spielt im slowakischen Arbeitsrecht deutlich unerheblichere Rolle als z.B. im deutschen oder französischen. Neben den klassischen Arbeitsverträgen kennt das Arbeitsgesetzbuch die sog. „Vereinbarungen“. Konkret handelt es sich um: Vereinbarung über die Ausübung von Arbeit (maximal 350 St./Jahr bei einem Arbeitgeber),Vereinbarung über die Gelegenheitsarbeit von Studenten (maximal 20 St./Woche (durchschnittlich), zulässig nur bei Studenten bis 26...