Ab 1. Januar 2020 ist die Novelle des Einkommensteuergesetz wirksam, welche den Unternehmern die erheblichen Änderungen bringt. Neben der Senkung des Einkommensteuersatzes für die ausgewählten Kategorien von Steuerzahler auf 15 % wurde auch die Definition von Dividenden erweitert (diese unterliegen in der Slowakei der Versteuerung) und es wurden auch die neuen Steuerbefreiungen hinzugefügt, z.B. im Zusammenhang mit Ausbildung von Arbeitnehmern oder einigen ärztlichen Untersuchungen. Darüber hinaus wurde auch der Teil der Bemessungsgrundlage, welcher der Versteuerung nicht unterliegt, erhöht. Die neue Regelung betrifft auch die überfälligen Forderungen und Schulden, bzw. deren Behandlung aus der steuerlichen Sicht. Geändert wurden auch die Regeln für den Abzug der Steuerverluste. Neu ist die Einführung eines „Mikrosteuerzahlers“, für welchen nun die Sonderregel gelten. Die Änderungen betreffen auch die beschränkt steuerpflichtigen Zahler. Es handelt sich um eine der wesentlichsten Novellen dieses Gesetzes überhaupt.